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Einige unserer Genossenschaftler tragen sich mit dem Gedanken, ihr Wohnrecht aufzugeben, weil sich ihre persönliche Situation geändert hat, weil kein Interesse mehr besteht oder aus anderen Gründen. Der Verkauf ist derzeitig ein großes Verlustgeschäft, nicht zuletzt weil es auf diesem Markt wegen der vielen Betrügereien kaum Interessenten gibt. Das Gesetz über Ferienwohnrechte der EU und seine nationale Umsetzung in fast allen EU-Ländern hat mit den Betrügern beachtlich aufgeräumt, aber es gibt sie noch. In Deutschland wurden dieses Recht in das BGB eingefügt.

Wenn Sie von solchen verdächtigen Firmen kontaktiert werden, setzen Sie sich bitte mit dem Webmaster in Verbindung, er hat Zugriff auf  eine aktuelle Liste betrügerischer Firmen und kann Sie beraten. An zugesandten Unterlagen, Verträgen, Angeboten u.ä. ist er sehr interessiert. Im Interesse des Datenschutzes sollten Sie aber Ihren Namen abdecken.


> Wir haben bereits einen Käufer für Ihren Anteil (der Klassiker!!!)

> Für einen Verkauf muss Ihr Anteil unbedingt im Grundbuch eingetragen

   sein.

> Unser Anwaltsbüro vertritt Kunden von RCI (alternativ Interval

   International)...

> Der Käufer möchte sich so schnell wie möglich mit Ihnen hier auf

   Teneriffa treffen.

> Ihre Adresse haben wir von der Spanischen (alternativ: deutschen,

   englischen  usw.)     Timeshare-Registratur.

> Diese Maßnahme ist laut EU-Recht (alternativ: spanischem Recht)

   vorgeschrieben.

> Unser Käufer ist bereit, Ihnen xxx Euro für Ihr Nutzungsrecht zu zahlen.



Mit dieser Methode sind in den 90er Jahren wahrscheinlich die meisten Betrügereien in den spanischen Urlaubsgebieten an den Küsten des Festlandes sowie auf den Kanaren verübt worden.
In der Regel werden dabei Urlauber an Stränden und auf Promenaden sowie in Einkaufspassagen angesprochen und mit Rubbel-Losen beglückt. Die Gewinne reichen von einfachen und billigen T-Shirts über Champagner bis hin zu Urlaubsaufenthalten. Die Verteiler der Lose (sog. OPC's = Outside Personel Contacter) sind so gut geschult, dass sie auf mehrere Dutzend Meter Entfernung erkennen können, welche Nationalität die angesprochenen Opfer haben. Nach Ansprache der "Auserwählten" kommt es jedoch häufig vor, dass zumindest einer der Angesprochenen hiervon nicht begeistert ist. Durch geschickte Manipulationen können die Los-Verteiler aber immer die Zuteilung der "Gewinne" beeinflussen. Letztendlich sind auch die Skeptiker durch Super-Gewinne rumzukriegen.
Jeder Gewinn muss in einer der Timeshare-Anlagen abgeholt werden, die die Los-Verteiler bezahlen. Taxen zu den Anlagen stehen an den von den OPC's bevorzugten Plätzen immer bereit, die Kosten werden von den Timeshare-Resorts übernommen.
Nach Ankunft in den Ferienanlagen führen die nun anschließenden Verkaufsgespräche nicht selten zu Vertrags-Unterzeichnungen. Wenn einmal eine Anzahlung vor Ort geleistet wird, ist eine Rückerlangung des Geldes sehr schwierig. Dies gilt insbesondere für Barzahlungen.


Opfer für Timeshare-Betrüger gibt es ja nicht nur in den spanischen und anderen Urlaubsgebieten. Viele Menschen verreisen nicht jedes Jahr oder nicht unbedingt in jene Gebiete, die mit Timeshare-Verkäufern gespickt sind. Also kann man doch auch versuchen, den zu Hause Gebliebenen Nutzungsrechte zu verkaufen. Immerhin warten allein in Deutschland 80 Millionen potentielle Käufer auf ihr Glück. Anfangs wurden Passanten auf Strassen und Plätzen angesprochen und zu ihrem Urlaubsverhalten befragt. Diese Umfragen fanden immer angeblich im Auftrag eines Marktforschungsinstituts statt. Auch diese Umfragen fanden anonym statt, jedoch musste man, wollte man an einer Verlosung teilnehmen, abschließend eine Kontaktmöglichkeit angeben. Natürlich bekam man nach drei bis vier Tagen einen Anruf mit der "freudigen Mitteilung", man sei Gewinner eines Ferienaufenthaltes in einer wundervollen Urlaubsregion. Den Gewinn muss man jedoch persönlich abholen und dabei den Ehe-/Lebenspartner und etwas Zeit mitbringen. Natürlich endete die Gewinnübergabe oft mit der Unterzeichnung eines Timesharingvertrages.
Leider machten mehrere Gerichte diesem Treiben ein Ende und zwangen die unseriösen Verkäufer, eine neue Taktik einzuschlagen. Ab sofort erfolgten die Umfragen telefonisch, jedoch mit den gleichen Ergebnissen. Bis heute hat sich hieran nichts geändert.


Natürlich produzieren die oben erwähnten Verkaufsmethoden keine allzu glücklichen Kunden. Und unglückliche Kunden möchten Ihre "Errungenschaft" schnellstmöglich wieder abstoßen. Diese Kunden laufen Gefahr, bald wieder Betrügern in die Hände zu fallen. Kriminelle Kreise haben sich inzwischen darauf spezialisiert, Timesharern, die ihre Nutzungsrechte wieder verkaufen möchten, ihre zweifelhaften Dienste anzubieten. Es versteht sich fast von selbst, dass diese Dienste mit Vorauszahlungen verbunden sind. Die Höhe dieser Vorauszahlungen kann 3.000,00 Euro durchaus übersteigen. Allen diesen Betrugsmethoden in Sachen Wiederverkauf ist eines gemeinsam: die Timesharer werden unaufgefordert, in der Regel telefonisch, kontaktiert. Die versprochenen Erlöse für den Wiederverkauf sind utopisch hoch und im ersten Telefonat werden im Voraus zu zahlende Gebühren oftmals kategorisch abgestritten. Das böse Erwachen kommt erst, wenn die ersten Korrespondenzen zu Zahlungen sogenannter "Bearbeitungs-", "Registrierungs-" oder "rechtlicher Prüfungsgebühren" auffordern. Das Erwachen wird noch böser, wenn man trotz der vielen publizierten Warnungen Gelder nach Spanien, England, Malta oder auf die Bahamas überwiesen hat. Immerhin fallen selbst Leser der Warnungen von Schutzvereinigungen, Medien und sogar des Bundeskriminalamtes auf derartige Betrüger herein.
WICHTIG! Wer von einem Wiederverkaufsunternehmen kontaktiert wurde, ohne sich die Herkunft seiner Daten bei dieser Firma erklären zu können, sollte den Telefonhörer kommentarlos auflegen. Briefe solcher Unternehmen gehören ebenfalls sofort auf den Altpapierstapel oder aber an die Genossenschaft, damit andere gewarnt werden können.


Eine insbesondere seit Ende der 90er Jahre weit verbreitete Methode, Timesharer über den Tisch zu ziehen ist, ihnen eine sogenannte "Versicherung" zu verkaufen. Hierbei handelt es sich um "Cash-Back-Zertifikate" (Geld-Zurück-Garantien). Bei Zahlung eines Geldbetrages, i.d.R. in der Höhe des ursprünglichen Kaufpreises des Nutzungsrechtes, erhält der Timesharer die "Zusicherung", nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes den eingezahlten Betrag zuzüglich des Kaufpreises des Nutzungsrechtes ausgezahlt zu werden. Meistens wird ein Zeitraum von 51 Monaten gewählt.
Dabei ist hier nur die Einschaltung des gesunden Menschenverstandes nötig, um sich vor derartigen Betrügern zu schützen. Denn keine Verlockung kann so blind machen, dass man sich nicht selbst die Unmöglichkeit des versprochenen Geschäftes ausrechnen könnte. Sollte es auf dieser Welt irgendeine nicht spekulative Geldanlage geben, die diese Renditen in 51 Monaten ermöglicht, würde vermutlich KEIN EINZIGER BÖRSENSPEZIALIST auch nur einen einzigen Tag mehr an seinem Arbeitsplatz verbringen. Denn die eingezahlten Beträge müssen innerhalb der 51 Monate so viel Gewinn abwerfen, dass zuzüglich zum versprochenen Betrag für den Timesharer auch noch ein lukrativer Gewinn für das Vertragsunternehmen herausspringen muss.

Also:      M I T D E N K E N ! ! !


Stellen Sie sich einmal folgendes Szenario vor:
Während Ihres Timeshare-Urlaubes geraten Sie zufällig an ein Timeshare-Verkaufsunternehmen. Im Verkaufsgespräch sagen Sie, dass Sie bereits Besitzer eines Timeshare-Anteiles in der Anlage "XYZ" sind. Der Verkäufer sagt Ihnen, dass dies kein Problem sei, da man Ihr Nutzungsrecht im Falle des Kaufes eines Anteiles in der jetzt angebotenen Anlage in Zahlung nehmen würde. Natürlich ist das Objekt, in welchem Sie nun Timesharer werden könnten, wesentlich besser, als Ihre bisherige Anlage, von der man im Übrigen gehört habe, dass sie sich in Konkurs befände. Nach stundenlangem Verkaufsgespräch mit vielen Versprechungen, von denen Sie aus jahrelanger Erfahrung als Timesharer eigentlich wissen müssten, dass sie nie eingelöst werden können, unterzeichnen Sie einen Vertrag über den Erwerb eines neuen Nutzungsrechtes. Nach Rückkehr nach Hause erhalten Sie irgendwann eine Zahlungsaufforderung Ihres alten Resorts über die Servicegebühren. Ihr Anruf bei Ihrer Verwaltung und der sofortige Hinweis auf Ihre Abtretung bringt Aufklärung: Sie sind stolzer Besitzer eines weiteren Nutzungsrechtes.

Diese Geschichte ist vielen Timesharern widerfahren. Wer jedoch nach dem Lesen dieses Beitrages immer noch auf diese Masche hereinfällt, kann sich nicht mit Unwissenheit entschuldigen.


Der Anruf eines angeblichen Rechtsanwaltes, der Ihnen den Verkauf des Nutzungsrechtes oder die rechtliche Vertretung bei der rechtlichen Auflösung Ihres Vertrages anbietet, ist definitiv ein - vorerst noch - versuchter Betrug. Aber lt. dt. Strafrecht ist Betrug bereits im Versuch strafbar. Oftmals geben sich diese "Anwälte" als juristische Vertreter großer Tauschclubs (RCI) aus.

Noch betrügerischer geht es kaum