Unsere Genossenschaft hat keine eigene Verkaufsorganisation oder Rückkauforganisation, daher kann die Mietung oder der Kauf nicht vergebener Ferienwohnrechte nur über den Vorstand abgewickelt werden. Ein Rückkauf ist entsprechend unserer Satzung ausgeschlossen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen . Verbindlichkeiten entstehen erst nach der Kontaktaufnahme mit dem Obmann des Vorstandes. Die Ferienwohnrechte unserer Genossenschaft sind mit wenigen Ausnahmen fast alle in Besitz der Genossenschafter und werden von Ihnen selbst genutzt oder über Tauschorganisationen bzw. privat getauscht oder vermietet. Deswegen können wir zur Zeit nur ein begrenztes Angebot zur Mietung eines Ferienwohnrechtes oder zum Erwerb unterbreiten, allerdings wird der Erwerb von Ferienwohnrechten von der Genossenschaft zur Zeit durch einen extrem niedrigen Kaufpreis für ein Ferienwohnrecht gefördert.
Unsere Genossenschaft beschließt jährlich bis zum 31.08. des Jahres in der Generalversammlung alle Kosten und Preise für das Folgejahr. Die entsprechenden Angaben sind demzufolge nur gültig bis zum 31.12. des darauf folgenden Jahres.