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Präambel

Mit der Verwendung unserer Website für Kauf und Miete erkennen Sie die Gültigkeit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie sind gewissenhaft und sorgfältig erarbeitet.

Wir übernehmen jedoch keine Gewähr dafür, dass die darin angeführten Angaben fehlerfrei oder vollständig sind. Wir haften auch nicht dafür, dass die mit unserer Website angebotenen Leistungen immer zugänglich und verfügbar sind und übersandte Daten  erhalten bleiben.

Wir behalten uns vor, die in der Website enthaltenen Angaben, insbesondere hinsichtlich der Kauf- und Mietangebote und der Preise ohne Ankündigung jederzeit zu ändern.


1. Geltungsbereich

Unsere AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ARKADIA und dem Mieter oder Käufer, im folgenden Kunde genannt. Anders lautenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Die Übersendung von Auftragsbestätigungen, Mietverträgen oder Kaufverträgen gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Kunden.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform und gelten ausschließlich für den jeweilig einzelnen Geschäftsfall.


2. Preise

Von uns genannte Preise verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die am Tag der Auftragsannahme gültigen Preise.


3. Leistungserbringung Miete

Dem Anfragenden wird eine Auftragsbestätigung schriftlich erteilt. Sie enthält u.a. den am Tage der Auftragsannahme gültigen Fixpreis (Miete). Gleichzeitig wird ein Mietvertrag ausgefertigt und dem Mieter übersandt. Vom Tage des Erhalts des Mietvertrages an, halten wird uns 14 Werktage an das damit verbundene Angebot gebunden. Wenn der vom Mieter unterschriebene Mietvertrag bei uns eingegangen ist, ist die Wirksamkeit des Vertrages hergestellt. Geht der Mietvertrag verspätet bei uns ein, sind wir an das Angebot nicht mehr gebunden, der Mietvertrag ist somit nicht zustande gekommen.


4. Leistungserbringung Kauf

Dem Kaufinteressenten wird eine Auftragsbestätigung schriftlich erteilt. Sie enthält u.a. den am Tage der Auftragsannahme gültigen Fixpreis. Gleichzeitig wird ein Kaufvertrag ausgefertigt und dem Kaufinteressenten übersandt. Bestandteil des Kaufvertrages ist der Antrag auf Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Die Betriebskostenrechnung für das laufende Jahr ist beigefügt. Für den Fall, dass die zu kaufende Woche noch im laufenden Jahr genutzt werden kann und der Kauftermin nach dem 1.Juli des laufenden Jahres liegt, ist auch die Betriebskostenrechnung für das Folgejahr beigefügt. Ihre Fälligkeit ergibt sich aus der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung. An den im Kaufvertrag genannten Fixpreis halten wir uns 14 Werktage gebunden. Geht der Kaufvertrag in dieser Zeit nicht oder nicht vollständig (Mitgliedsantrag) bei uns ein, sind wir nicht mehr an den Kaufpreis gebunden, der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ohne den Besitz einer Ferienwoche ist nicht möglich. Unerlässliche Kaufvoraussetzung ist die Angabe des Hauptwohnsitzes und die Bankverbindung des Käufers. Die Genossenschaft behält sich vor, insbesondere beim Erwerb mehrerer Wochen  durch den Käufer, dessen finanzielle Situation prüfen zu lassen. Die Überprüfung dient dem Schutz der Genossenschaft, um Verluste bei der Zahlung der Umlagen zu vermeiden.


5. Zahlungsweise

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Genossenschaftsanteile, Mieten und Kaufpreise sofort und ohne Abzug fällig. Bei Kaufpreisen kann eine Ratenzahlung (Staffelung innerhalb des Fälligkeitsjahres)  vereinbart werden. Eine Zahlungen vor Abschluss eines Vertrages wird von uns nicht verlangt. Zahlungen werden erst nach Ablauf der Widerrufsfrist fällig. Bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit, sind wir berechtigt nach unserer Wahl Verzugszinsen in Höhe von 6 % zu berechnen, oder Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Entstehende Kosten , Gerichtskosten, Inkassokosten und Kosten für rechtsfreundliche außergerichtliche Intervention hat der Kunde zu tragen. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.


6. Entfällt


7. Rücktrittsrecht

Dem Kunden steht das Recht zu, ohne Angabe von Gründen in einer Frist von 14 Werktagen ab Zustandekommen des jeweiligen Vertrages, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn er bei uns unterschrieben eingegangen ist.

Die Fälligkeiten der Zahlungen setzt erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist ein. Bedingt durch den Charakter unserer Leistungen erlischt jedes Rücktrittsrecht 14 Werktage vor dem Beginn der jeweiligen Nutzung. Schadenersatzansprüche zu stellen, behalten wir uns vor.


8. Datenschutz

Wir sind bemüht durch geeignete Maßnahmen die bei uns gespeicherten Daten der Kunden zu schützen. Wir sind jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten auf rechtswidrige Weise gelingt, sich Kundendaten zu beschaffen und weiterzuverwenden.


9. Befreiung von der Erfüllung der Miet- und Kaufverträge

Höhere Gewalt und deren Folgen und Einschränkung des Nutzungsrechtes, das von uns nicht zu vertreten ist, befreien uns von den dadurch entstehenden Folgen.


10. Allgemeines

Wenn einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden, berührt das die anderen Bestimmungen dieser AGB nicht.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die zu erbringende Leistung ist Villach-Warmbad.

Gerichtsstand ist der Sitz der Genossenschaft in Salzburg.


12. Anzuwendendes Recht

Alle von uns eingegangenen Verträge unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UNKaufR, es sei denn, es wurde ausdrücklich anderes vereinbart. Grundlage unserer Tätigkeit ist das "Bundesgesetz über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an unbeweglichen Sachen (Teilzeitnutzungsgesetz -TNG)"  vom Nationalrat beschlossen und am 1.4.1997 in Kraft gesetzt.

Gleichermaßen gilt auch die "Richtlinie 2008/122/EG des Europäschen Parlamentes und des Rates vom 14.Januar 2009 in soweit sie nicht durch nationales österreichisches Recht untersetzt wurde.

Kaufverträge für ein Nutzungsrecht werden mit einer Gültigkeit von 99 Jahren und darüber hinaus geschlossen. Zählbeginn ist das Jahr 1991, d.h. Die Gültigkeit reicht bis 2090 und darüber hinaus, sofern dabei kein österreichisches oder EU-Recht verletzt wird.

Stand: 24. Juli 2020