
Frage: Ich möchte die Betriebskosten gerne in Raten bezahlen,
büße ich da den Frühzahlerbonus ein?
Antwort: Sie büßen nichts ein, wenn Sie die Ratenzahlung mit dem
Vorstand vereinbart haben, mit den Raten vor dem 31.10. des
Vorjahres beginnen und binnen 6 Monaten abgeschlossen
haben. Liegt Ihr Ferienwohnrecht bereits früher, muss bis
dahin die Ratenzahlung abgeschlossen sein.
Frage: Können in den Appartements Handtücher oder
Bettwäsche auch im Verlaufe der Woche gewechselt
werden?
Antwort: Das ist möglich, wenden Sie sich dazu an den Manager Rainer Miggitsch.
Allerdings müssen Sie den zusätzlichen Tausch bezahlen.
Frage: Wir möchten in diesem Jahr unser Ferienwohnrecht
nicht selbst in Anspruch nehmen und auch nicht in
den Tauschpool geben, können wir die Woche privat
vermieten?
Antwort: Selbstverständlich ja, es ist ja Ihr Ferienwohnrecht. Um
Fremden den Zugang zu Ihrem Appartement zu ermöglichen,
ist erforderlich, den Vorstand rechtzeitig in Kenntnis zu setzen,
damit Ihr avisiert werden kann und Sie müssen dem Mieter
Ihre Mitglieds-Nr. mitteilen. Bei Verwandten und guten
Bekannten ist ein schriftlicher Mietvertrag nicht unbedingt
erforderlich. Bei Fremden ist immer ein Mietvertrag
erforderlich.
Frage: Wir möchten gerne unseren Hund mitnehmen, ist das
erlaubt?
Antwort: Nur nach Rücksprache mit dem Obmann
Frage: Wir möchten aus Altersgründen unser Ferienwohn-
recht verkaufen, übernimmt das die Genossenschaft,
bzw. der Vorstand?
Antwort: Die Genossenschaft hat keine eigene Verkaufseinrichtung,
verkauft und kauft also im Regelfalle keine Ferienwohnrechte.
Hilfe erhalten Sie nur über den Vorstand wenn:
1. Angabe von Adressen, wenn Kaufinteressenten dem
Vorstand bekannt sind und
2. Übernahme Ihres Verkaufsangebotes ins Internet in
unsere Website oder in andere Websites, soweit das
kostenlos möglich ist. Hierzu ist aber eine Vollmacht
erforderlich. Kommt ein Verkauf zustande, sind einige
Regeln einzuhalten, die Sie auch auf dieser Website
nachlesen können.
Frage: Unsere Mitgliedschaft bei RCI läuft aus, wegen der
hohen Kosten wollen wir nicht mehr verlängern. Wir
haben von einem Tauschklub gehört, der preiswerter
sein soll?
Antwort: Es gibt unseres Wissens nur einen Tauschklub, bei dem die
Mitgliedschaft und die Tauschgebühren günstiger sind. Dort
können Sie auch günstige Angebote bekommen, ohne eine
eigene Woche in den Tauschpool zu geben.
Frage: Wir finden keinen Käufer und haben keine interessierten
Familienangehörigen, wir möchten gerne kündigen, ist
das möglich?
Antwort: Nach § 6 unserer Satzung kann ein Mitglied durch Kündigung
seinen Austritt erklären. Die Frist, damit eine Kündigung
wirksam wird, beträgt 1 Jahre. Wer im Laufe des Jahres
bis 31.12.2021 kümdigt, ist noch bis 31.12.2022
Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.
Frage: Kann man als Mitglied auch ausgeschlossen werden?
Antwort: Gemäß § 10 unserer Satzung können Mitglieder in bestimmten
Fällen auch ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt
zum 31.12. des Jahres, in dem der Ausschluss ausgesprochen
und kundgetan wurde. Die Rechte des Mitgliedes erlöschen
aber sofort.
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